Warum einen professionellen Winterdienst mit der Räumung der Gehwege beauftragen in München? Bei Schnee und Eis haben Sie als Anlieger die Pflicht, den Gehweg vor Ihrem Haus zu räumen und zu streuen. Werktags muss der Abschnitt zwischen 7 und 20 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr ohne Risiko begehbar sein. Bei kalter Witterung müssen Sie also während der Woche vor 7 Uhr einen Blick aufs Wetter werfen. Gegebenenfalls stehen Schneeschaufeln und Salz streuen in klirrender Kälte und Dunkelheit an. Unser Winterdienst in München erspart Ihnen diese Tortur. Wir übernehmen Schneeräumdienst und Streudienst so früh wie möglich, damit auch Sie ohne Risiko das Haus verlassen können.
Kommen Sie sicher durch den Winter: Unser Winterdienst schützt Sie vor Ärger in München, denn Schneeräumen ist Pflicht:
- werktags zwischen 7 und 20 Uhr
- sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr
- Pflichtverletzung kann geahndet werden
- Schadenersatzansprüche können drohen